Den Einsatz der RatenschutzPolice wird empfohlen bei:
- Konsumentenkrediten
- Ratenkrediten aller Art an Privatpersonen
- Baufinanzierung (auch als Teilabsicherung)
- Kleingewerblichen Darlehen
- Festdarlehen
Funktion der RatenschutzPolice:
- Die RatenschutzPolice wird zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme abgeschlossen.
- Die Vertragslaufzeit entspricht der Laufzeit des Kredites (max. zehn Jahre).
- Es wird ein Einmalbeitrag für die gesamte Laufzeit erhoben
- Die Versicherungssumme folgt dem Verlauf des Kredites - vom anfänglichen Gesamtbetrag bis auf Null am Ende der Laufzeit.
Die RatenschutzPolice kann im Vergleich zu einer Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Zu
erfragen sind
diese Kreditzusatzprodukte
beim Anbieter
des Ratenkredites.