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Ratenschutzpolice

Alle Absicherungen in Form von Zusatzversicherungen belasten den effektiven Jahreszins und damit die laufenden Kosten eines Kredites.Bei den werbetechnischen Angaben der Kreditgeber werden diese Kosten nicht angegeben.Aber in der heutigen schwierigen wirtschaftlichen Lage empfielt es sich für den Kreditnehmer ,diese Sicherheiten einzugehen.Eine Ratenschutzpolice wird von vielen Banken seperat mit angeboten und beinhaltet das unkalkulierbare Risiko bei Arbeitslosigkeit und Scheidung .Krankheit, Unfall oder Tod .

Den Einsatz der RatenschutzPolice wird empfohlen bei:
  • Konsumentenkrediten
  • Ratenkrediten aller Art an Privatpersonen
  • Baufinanzierung (auch als Teilabsicherung)
  • Kleingewerblichen Darlehen
  • Festdarlehen

Funktion der RatenschutzPolice:
  • Die RatenschutzPolice wird zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme abgeschlossen.
  • Die Vertragslaufzeit entspricht der Laufzeit des Kredites (max. zehn Jahre).
  • Es wird ein Einmalbeitrag für die gesamte Laufzeit erhoben
  • Die Versicherungssumme folgt dem Verlauf des Kredites - vom anfänglichen Gesamtbetrag bis auf Null am Ende der Laufzeit.

Die RatenschutzPolice kann im Vergleich zu einer Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Zu erfragen sind diese Kreditzusatzprodukte beim Anbieter des Ratenkredites.

 

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