Die Grundschuld ist das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern.Die Grundschuld wird als dingliches Recht in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. Die meisten Grundschulden werden zur Besicherung von Darlehen eingesetzt. Durch die Sicherungsabrede sind Grundschuld und Darlehen dann miteinander verbunden.


