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Darlehen

Bei einem Darlehen stellt ein Geldgeber dem Darlehensnehmer Geld oder Warenwerte zur Verfügung. Der Darlehensgeber kann eine Bank oder auch ein privater Geldgeber sein.Mit dem Herleihen von Geld oder Waren gehen Darlehensgeber und Darlehensnehmer einen schuldrechtlichen Vertrag ein.Der Kreditgeber stellt dem Kreditnehmer das Darlehen in Form von Geld- oder Sachwerten zur Verfügung.Ein Darlehen kann durch Sicherheiten abgesichert werden.Der Darlehensnehmer verpflichtet sich zum festgesetzten Zeitpunk die Geldschuld oder Waren zurückzuzahlen bzw. zurückzugeben .Häufig ist ein Darlehen entgeltlich, so dass der Darlehnsnehmer nebst Rückgewähr der Darlehensvaluta einen Zins zu zahlen hat.

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