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Der C 34 ist die gewerbliche Erlaubnis in Deutschland Finanzdienstleistungen
zu erbringen.Die Tätigkeit von Maklern, Bauträgern und
Baubetreuern ist nach § 34 c der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig. Die
Erlaubnispflicht besteht, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass es sich
bei der Vermittlung von Krediten oder Darlehen , Grundstücken oder Kapitalanlagen um vertrauensabhängige
Arbeitsfelder handelt,
und dabei zahlreiche rechtliche Bestimmungen zu beachten sind. Beantragt wird die Erlaubnis bei den Kreisverwaltungsbehörden
(Landratsamt oder Ordnungsamt der kreisfreien Stadtverwaltung). Zuständige
Behörde bei natürlichen Personen ist diejenige Stelle in deren räumlichem
Zuständigkeitsbereich die Betriebsstätte liegen wird.
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