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C 34-Kreditmaklerschein

Der C 34 ist die gewerbliche Erlaubnis  in Deutschland Finanzdienstleistungen zu erbringen.Die Tätigkeit von Maklern, Bauträgern und Baubetreuern ist nach § 34 c der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig. Die Erlaubnispflicht besteht, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass es sich bei der Vermittlung von Krediten oder Darlehen , Grundstücken oder Kapitalanlagen um vertrauensabhängige Arbeitsfelder handelt, und dabei zahlreiche rechtliche Bestimmungen zu beachten sind. Beantragt wird die Erlaubnis bei den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsamt oder Ordnungsamt der kreisfreien Stadtverwaltung). Zuständige Behörde bei natürlichen Personen ist diejenige Stelle in deren räumlichem Zuständigkeitsbereich die Betriebsstätte liegen wird.


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